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Status: Unter berücksichtigung

Höhenweg Fahrerlaubnis. Geschäft oberer Ort

Rafael K. vor 4 Jahren

Ich wäre dafür das der Höhenweg für die Anrainer des Höhenwegs und für den rest der Großraminger befahrbahr ist. Das keine Auswertigen darüber fahren und eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h


Das das Geschäft im oberen Ort falls es öffnet auch Samstag bis Mittag da ist und vor allem Mittwoch nachmittag

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