Status: Unter berücksichtigung
Höhenweg Fahrerlaubnis. Geschäft oberer Ort

Rafael K.
vor 4 Jahren
Ich wäre dafür das der Höhenweg für die Anrainer des Höhenwegs und für den rest der Großraminger befahrbahr ist. Das keine Auswertigen darüber fahren und eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h
Das das Geschäft im oberen Ort falls es öffnet auch Samstag bis Mittag da ist und vor allem Mittwoch nachmittag